Nennung für die 4. ADAC SIEGTAL HISTORIC

der MSF Kirchen e.V. im ADAC am 22.09.2024

Nennungsschluss: 10.08.2024 12.00 Uhr

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Nenngeld

Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug (inkl. Fahrer und Beifahrer) 110 Euro,
für weitere Mitfahrer (nur in T1 od. T2) jeweils 30 Euro.

Euro
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Einverständniserklärung

Datenschutz

Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung stimme ich der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie Fahrzeugdaten zu. Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung und soll die Kommunikation zur Veranstaltung ermöglichen. Hierzu zählen u.a. Teilnehmerlisten, Veranstaltungsbroschüren, Web- und Social Media Veröffentlichungen, sowie weitere Medienerzeugnisse.
Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Nach Ablauf dieser Fristen werden wir Ihre Daten löschen. Sie können Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung und -speicherung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Erfolgt der Widerruf vor oder während der Veranstaltung, kann die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gewährleistet werden.

Bild- und Tonaufnahmen

Mit Abgabe der Nennung stimme ich ausdrücklich der Erstellung von Fotos während der Veranstaltung und deren Nutzung auf unserer Webseite, in unseren Social Media Kanälen und der regionalen und überregionalen Presse, sowie anderen Medien zu.

Veranstalter: Motorsportfreunde Kirchen e.V. im ADAC
Anschrift: Kirchener Str. 13
PLZ, Ort: 57548 Kirchen (Sieg) - Herkersdorf
Titel der Veranstaltung: 4. ADAC SIEGTAL HISTORIC
Datum der Veranstaltung: 22.09.2024

Haftungsverzicht

Ich erkläre mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für alle Schäden, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegenüber:

Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Der Haftungsverzicht wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung, sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.

Mir ist bekannt, dass im Fall der Rückname meiner Nennung das Nenngeld, falls kein Ersatz zur Verfügung steht, nicht erstattet wird.

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